Ein Urteil für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit

Die Klage eines Berufsschülers vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war erfolgreich. Berufsschüler haben Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für auswärtige Unterbringung und Betreuung.

Zur Pressemitteilung des Kolpingwerk Diözesanverbands Rottenburg-Stuttgart.