Die Klage eines Berufsschülers vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war erfolgreich. Berufsschüler haben Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für auswärtige Unterbringung und Betreuung.
Zur Pressemitteilung des Kolpingwerk Diözesanverbands Rottenburg-Stuttgart.
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