Das Kolpingwerk sieht alle Jugend- und Azubiwohnheime, die notwendigen Wohnraum für Blockschüler*innen anbieten beim Förderprogramm „Junges Wohnen“ benachteiligt

V.l.n.r.: Landessekretär Thomas Kneuer, Landespräses Walter Humm, Bauministerin Nicole Razavi, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Teufel und Landesgeschäftsführer Robert Klima

Das Kolpingwerk LV Baden-Württemberg traf sich mit Bauministerin Razavi und stellv. CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Teufel, um seine Forderungen für die Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in Blockbeschulung stark zu machen.

Bei einem Treffen mit Bauministerin Nicole Razavi und dem stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Stefan Teufel trugen die Vertreter des Kolpingwerks Baden-Württemberg erneut die Forderung vor, auch Wohnheimplätze für Blockschüler*innen im Förderprogramm zu berücksichtigen. Denn auch in diesen Wohnheimen bestehe hoher Sanierungsbedarf. Kolpingseits haben an dem Gespräch Robert Klima, Landesgeschäftsführer des Kolpingwerks LV Baden-Württemberg und Vorstand des Stuttgarter Kolpinghäuser e.V., Landessekretär Thomas Kneuer und Landespräses Walter Humm teilgenommen.

Die Nichtberücksichtigung im Förderprogramm stelle die Träger des Jugend-/Azubiwohnens vor große finanzielle Herausforderungen und sei schwer nachvollziehbar, betonte Robert Klima. Erfahrungsgemäß unterschieden die Jugendwohnheime im Land nicht zwischen Auszubildenden in Blockbeschulung und dauerhaft untergebrachten Auszubildenden. Häufig seien dort Blockschüler*innen und Dauerbewohner*innen gemischt untergebracht – je nach Konzept und Nachfrage

Ministerin Nicole Razavi sagte, sie könne die Forderung des Kolpingwerks gut nachvollziehen. Sie erklärte jedoch, dass die Unterbringung von Blockschüler*innen als vorübergehende Unterbringung und nicht als dauerhaftes Wohnen geführt werde. Die Fördermittel stammen seitens des Bundes aus dem Etat des sozialen Wohnungsbaus und sind entsprechend zweckgebunden. Die Ministerin sieht an dieser Stelle keinen Interpretationsspielraum. Deswegen könne das Förderprogramm hier nicht greifen.

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