Das Kolpingwerk LV Baden-Württemberg fordert Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende in Blockbeschulung

Das Kolpinghaus Bad Cannstatt ist auch von dem Förderausschluss betroffen. Bild: DVRS

Im Josefsbrief macht das Kolpingwerk LV Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme vom 22. April 2024 auf den Förderausschluss von Wohnheimplätzen für Auszubildende in Blockbeschulung aufmerksam.

Für junge Menschen, insbesondere für Auszubildende, stellt der Wohnungsmarkt eine große Herausforderung dar, die in Zukunft weiter zunehmen wird.

Das jüngst vom Land veröffentlichte Förderprogramm „Junges Wohnen“ greift zu kurz und benachteiligt Auszubildende in Blockbeschulung (Blockschüler*innen).

Zudem stellt der Förderausschluss die gemeinnützige Trägerlandschaft des Jugend-/Azubiwohnens vor immense Herausforderungen, die bestehenden Wohnheime zu erhalten und zu modernisieren.

>>> zum Wortlaut der Stellungnahme des KW Landesverband Baden-Württemberg